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Beteiligungsoption

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Wir weisen Sie wie bei allen Investitionsangeboten üblich darauf hin, dass der Erwerb dieser Vermögensanlage mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann.

Beteiligungsmöglichkeit
Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Beteiligungsvolumen
Insgesamt 750.000,00 Euro
Mindestanlagebetrag
Ein finanzielles Engagement ist schon ab 500 Euro möglich. Ein darüber hinausgehender Betrag muss durch 500 teilbar sein.
Maximalanlagebetrag
Entspricht dem noch verfügbaren restlichen Darlehenskontingent, maximal jedoch 25.000 Euro für natürliche Personen.
Verzinsung
Für die ersten 10 Jahre ab Zahlungseingang nach Vertragsunterzeichnung beträgt die Verzinsung 5,0 % pro Jahr. Ab dem 01.07.2035 bis zum 30.06.2045 beträgt die Verzinsung 6,0 % pro Jahr.
Verfügbar ab
05.05.2025
Zinszahlungen
Die Zinszahlungen erfolgen regelmäßig jährlich, erstmalig zum 30.06.2026.
Beteiligungsdauer
Die Laufzeit für das Nachrangdarlehen beträgt mindestens 10 und maximal 20 Jahre.
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Kündigung
Die Anleger haben das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2035. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 10 % des Emissionsvolumens gekündigt werden kann, maximal somit € 75.000 (10 % von € 750.000) pro Kalenderjahr. Die Anleger können immer nur ihren kompletten Nachrangdarlehensbetrag kündigen und nicht Teilbeträge davon. Entscheidend für die Zulässigkeit der Kündigung ist der Eingang der Kündigung beim Emittenten. Eine erklärte Kündigung, nachdem bereits zuvor im Kalenderjahr € 75.000 gekündigt wurden, ist nicht mehr möglich für das gekündigte Kalenderjahr, wird jedoch für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt.
Rückzahlung
Nach dem 20. Jahr.
Gebühren
Es werden keine Aufschläge, Gebühren oder Agio erhoben. Ihr kompletter Beteiligungsbetrag wird verzinst.
Windenergieprognose
Rund 21 Millionen Kilowattstunden.
Gesicherte EEG-Vergütung
Die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung ist durch das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) über den Zeitraum von 20 Jahren gesichert. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Darlehensvertrag, in dem alles ausführlich für Sie beschreiben ist.
Beteiligungsplattform
Ihre Beteiligung ist über die Plattform „Klimaschwarm" möglich. "Klimaschwarm" gestaltet und organisiert die Finanzierung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien. Der Plattformbetreiber übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.
Rechtlicher Hinweis
Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben weisen wir darauf hin, dass Ihre Beteiligung mit einer banküblichen Nachrangigkeitsklausel versehen ist. Das bedeutet, dass Ansprüche der Darlehensgeber gegenüber anderen Ansprüchen von Gläubigern im Rang zurücktreten. Daher handelt es sich um eine unternehmerische Kapitalanlage mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion.
Beteiligen Sie sich am Windpark
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